§ 1 Aufnahme
Zur Aufnahme in die Peperoni-Music-School ist das hierfür vorgesehene
Formular im Original unterschrieben einzureichen. Bei min-derjährigen
Schüler/Innen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Der Unterrichtsvertrag gilt mit Gegenzeichnung der Anmeldung durch die Peperoni-Music-School
als geschlossen.
Es können Wünsche zur Lehrkraft oder zur Unterrichtsform geäußert
und bei der Einteilung der Kurse berücksichtigt werden. Die Peperoni-Music-School
behält sich die endgültige Entscheidung ausdrücklich vor.
§ 2 Vertragsdauer und Kündigung
Die ersten drei Monate des Unterrichtsverhältnisses gelten als Probezeit.
Zum Ende der Probezeit kann der Vertrag ohne Angaben von Gründen
mit einer Frist von vier Wochen schriftlich von beiden Seiten gekündigt
werden. Als fristwahrend gilt der rechtzeitige Zugang des Kündigungsschreibens
beim Vertragspartner.
Wenn eine Kündigung nicht oder nicht fristgerecht erfolgt, gilt die
mit Vertragsunterzeichnung vereinbarte Vertragslaufzeit von einem Jahr.
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich das
Unterrichtsverhältnis stillschweigend um ein halbes Jahr, wenn der
Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Vertragsende schriftlich
gekündigt wird. Als fristwahrend gilt der rechtzeitige Zugang des
Kündigungsschreibens bei der Peperoni-Music-School.
Entsprechendes gilt für die Folgezeit.
Die Peperoni-Music-School hat das Recht zur fristlosen, außerordentlichen
Kündigung des Unterrichtsverhältnisses, wenn sich die Schülerin/der
Schüler mit der Zahlung von 2 monatlichen Unterrichtsentgelten in
Verzug befindet. Anderweitige außerordentliche Kündigungsrechte
nach den Grundsätzen des BGB bleiben unbenommen.
§ 3 Unterricht
Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten.
Gewünschte Änderungen wie z. Bsp. Lehrer- oder Fachwechsel bedürfen
der Schriftform. Es gilt § 1 Absatz 2 AGB entsprechend.
Es gilt die Ferien- und Feiertagsverordnung des Landes Hessen. Hieraus
ergibt sich eine maximale Anzahl von 38 Jahresstunden.
Ausschließlich ausgefallene Unterrichtsstunden, für die die
Peperoni-Music-School verantwortlich ist, werden nachgeholt. Falls dies
nicht möglich ist, wird das Schulgeld nach Beendigung des Unterrichtsverhältnisses
zurück erstattet.
§ 4 Unterrichtsentgelt
Das Unterrichtsentgelt ist jeweils zum 1. bzw. 15. eines Monats auf das
im Anschreiben aufgeführte Konto der Peperoni-Music-School zu überweisen.
Die Zahlungsverpflichtung beginnt bei zwischen dem 1. und 14. eines Monats
geschlossenen Unterrichtsverhältnissen mit dem 15. desselben Monats.
Bei Unterrichtsverhältnissen die nach dem 14. eines Monats geschlossen
werden, beginnt die Zahlungsverpflich-tung zum 1. des Folgemonats.
Entsprechendes gilt für die Fälligkeiten der Folgeraten.
§ 5 Übertragbare 10er-Karte
Es besteht die Möglichkeit, für jeweils zehn Unterrichtsstunden
10er-Karten der Peperoni-Music-School zu erwerben.
Die 10er-Karten sind interdisziplinär, können also auch für
unterschiedliche Unterrichtsbereiche und Fächer eingesetzt werden.
Die 10er-Karten sind frei übertragbar.
Für Unterricht auf eine 10er-Karte wird ein regelmäßiger
Unterrichtstermin vereinbart.
Die Peperoni-Music-School haftet nicht für den Verlust der 10er-Karte.
Die Gültigkeit der 10er Karte ist auf 12 Unterrichtswochen begrenzt.
§ 6 Haftung
Die Peperoni-Music-School haftet nur für solche Schäden der
Schüler/Innen, die auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten zurückzuführen sind.
Die Schüler/Innen haben die Einrichtungen und Ausstattungen der Peperoni-Music-School
sorgsam zu behandeln.
Für Schäden der Peperoni-Music-School oder Dritter, die Schüler/Innen
ganz oder zum Teil verschuldet haben, haften die Schü-ler/Innen.
Bei minderjährigen Schüler/Innen haften deren Erziehungsberechtigte.
Entsprechendes gilt auch für von der Peperoni-Music-School gemietete
Instrumente
§ 7 Probestunde
Es besteht die Möglichkeit, eine Probestunde bei der Peperoni-Music-School
in Anspruch zu nehmen.
Wenn nach genommener Probestunde kein vertragliches Unterrichtsverhältnis
zustande kommt, ist die Probestunde kostenfrei. Wird ein Unterrichtsvertrag
geschlossen, gilt die Probestunde als erste regulär gehaltene und
zu vergütende Unterrichtsstunde. Die Probe-stunde wird für den
Termin vereinbart, an dem der eventuelle später Unterrichtstermin
statt findet. Die Peperoni-Music-School reser-viert für den/die Schüler/in
den Unterrichtstermin bis fünf Kalendertage nach der Probestunde
§ 8 Preise
Jede Unterrichtsform besteht aus 1 Wochenstunde à 45 min.
Für den Unterricht im Jahresvertrag sind folgende Jahresbeiträge
zu entrichten:
Einzelunterricht: € 1.080.- / Jahr
2er-Gruppe: € 792.- / Jahr
3er-Gruppe: € 660.- / Jahr
10er-Karte/Einzelunterricht: € 325.-
10er-Karte/2er Gruppe: € 237.- / p.P.
Wird der Jahresbeitrag komplett zu Beginn des Unterrichtsverhältnisses
gezahlt, gewährt die Peperoni-Music-School 3% Skonto auf den jeweiligen
Jahresvertrag.
Die 10er-Karte ist grundsätzlich vor Unterrichtsbeginn zu zahlen.
Es besteht die Möglichkeit den Jahresbeitrag in 12 gleichen Monatsraten
zu zahlen.
Einzelunterricht € 90.- / Monat
2er-Gruppe € 66.- / Monat / Person
3er-Gruppe € 55.- / Monat / Person
Stand der AGB: 01.01.2012
Peperoni-Music-School | Wilhelminenstrasse 6 | 64283 Darmstadt | Fon:
06151/43343 |
info@musikschule-darmstadt.de
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